Der Ruf nach Freiheit

Der Ruf nach Freiheit war seit jeher die größte Gefahr für diktatorische Regimes. Sei es der Arabische Frühling, die Proteste in Belarus oder auch der demokratische Widerstand in der DDR. Sie alle eint das Aufstehen einer Minderheit gegen die Obrigkeit und – das wird gerne vergessen – gegen die Mehrheit der mitlaufenden Bevölkerung und ihre Untätigkeit, bei eklatanten Verstößen gegen die Grund- und Menschenrechte nicht nur wegzusehen, sondern auch zu partizipieren.

Gerade die sozialen Medien haben diesbezüglich eine immer größere Rolle in diesen Protesten gespielt: Während des Arabischen Frühlings gingen viele der Protestabstimmungen über Facebook und Twitter, potenzierten sich dort und sorgten für den Umsturz durch eine wütende, immer größer werdende Bevölkerungsmasse.

Das Aufbegehren gegen den Belarussischen Präsidenten nannte das ZDF zuletzt auch „Die Telegram Revolution“, nutzten die dortigen Aufständischen (von der lokalen Presse „Terroristen“ genannt) das freie, russische Netzwerk, um Protestaktionen und Demonstrationen abzusprechen. Denn gerade Telegram ist durch seine Verschlüsselung und der fehlenden Kommunikation mit den Behörden vor allem in diktatorischen Staaten den Machthabern ein Dorn im Auge.

Anders läuft es da in totalitären Staaten wie der Volksrepublik China: Das Internet ist dort kein „rechtsfreier Raum“ mehr und wird strengstens überwacht. Zensur großer Webseiten und Netzwerke steht auf der Tagesordnung, das Benutzen von VPNs, um sich bei westlichen Medien zu informieren, aber auch zu vernetzen, kann schnell in einem Besuch der roten Staatspolizei enden. So geschehen zu Beginn der Corona-Pandemie, als man das Treiben in Wuhan strikt kontrollieren wollte und nur wenige echte Berichte über die dortige Lage in den Rest der Welt drangen.

Protestierende Menschen, denen man ihre Rechte nimmt und in den Staatsmedien beschimpft, haben in der Vergangenheit durch immer mehr Gegendruck an Kraft und Stärke gewonnen. Einzig diktatorische Maßnahmen konnten dem Einhalt gebieten. Maßnahmen, die auch nach dem Niederschlagen des vermeintlichen Aufstandes beibehalten wurden. Man baute sie sogar aus und schuf so eine Drohkulisse, welche jeden weiteren Protest im Keim ersticken sollte.

Darum muss man, sollten solche Zustände in anderen Ländern geschehen, stets der Satz „Wehret den Anfängen!“ im Hinterkopf behalten. Wenn sich Staatsmacht, Medien und eine plumpe Masse an vermeintlich „guten“ Mitläufern (welche allen Informationen der beiden erstgenannten ohne nachzudenken Glauben schenkt) gegen eine Minderheit richtet, ist es eines jeden Staatsbürgers Pflicht, aufzumerken und diesen schleichenden Prozess mit allen Mitteln aufzuhalten.

Deutschland ist dagegen zum Glück durch das Grundgesetz gefeit: In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Ihr
@drlockdownviehler

Bild Credits: freepik.com

Veröffentlicht von Dr. Lockdown Viehler

Experte. Tierarzt. Persönlicher Blog.

2 Kommentare zu „Der Ruf nach Freiheit

  1. Artikel 20 Absatz 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
    Es gibt keine Menschenrechte.
    Es gibt keine Grundrechte.
    Es gibt nur Faustrecht.
    Wer die größte Schlägertruppe hat bestimmt was rechtens ist und was nicht. Und das ist nun mal diese Regierung.
    Artikel 20 Absatz 4 kann bestenfalls noch als eine moralische Rechtfertigung für irgendwie gearteten Widerstand der letzten Demokraten herhalten. Aber vor einem Gericht in diesem Land wird man damit ausser Gelächter nichts mehr erreichen können.

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